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   OLG Hamm, 12.08.1985 - 2 Ws 118/85   

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OLG Hamm, 12.08.1985 - 2 Ws 118/85 (https://dejure.org/1985,2358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.1985 - 2 Ws 118/85 (https://dejure.org/1985,2358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 1985 - 2 Ws 118/85 (https://dejure.org/1985,2358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 734
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Die vom Europäischen Gerichtshof im Minelli-Fall gezeigte Sensibilität in der Handhabung des Maßstabs der Unschuldsvermutung hat inzwischen die gesamte obergerichtliche Rechtsprechung erfaßt, selbst wo die Entscheidungen vereinzelt ohne die Berufung auf die Unschuldsvermutung auszukommen meinen (vgl. OLG Hamm, NJW 1986, S. 734; OLG Zweibrücken, NStZ 1987, S. 425 und NStZ 1989, S. 134 ; OLG München, NStZ 1989, S. 134 ).
  • OLG Hamm, 11.09.2003 - 3 Ss 496/03

    Diebstahl; Strafantrag; häusliche Gemeinschaft; Aufhebung; endgültiger Auszug

    In Fortschreibung der Rechtssprechung des OLG Hamm (OLG Hamm NJW 1986, 734) wird eine häusliche Gemeinschaft zwar durch den ernsthaften Willen der Mitglieder zum Zusammenleben begründet, endet aber nicht schon mit der Aufhebung dieses Willens, sondern erst mit dem endgültigen, vollständigen Auszug des Täters oder des Verletzten.

    In Fortschreibung der Rechtssprechung des OLG Hamm (OLG Hamm NJW 1986, 734) wird eine häusliche Gemeinschaft zwar durch den ernsthaften Willen der Mitglieder zum Zusammenleben begründet, endet aber nicht schon mit der Aufhebung dieses Willens, sondern erst mit dem endgültigen, vollständigen Auszug des Täters oder des Verletzten.

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    a) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NStZ 1987, 421; 1988, 84) hat es das Kammergericht mit der zunächst herrschenden Meinung (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NJW 1986, 734; NStZ-RR 1997, 127; OLG München NStZ 1989, 134; Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 467 Rdn. 54) für erforderlich gehalten, den Anwendungsbereich des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO auf jene Fälle zu beschränken, in denen bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. NJW 1994, 600 ("Honecker"); NJ 1999, 494; Beschlüsse vom 7. August 2000 - 4 Ss 110/00 - und vom 20. Mai 1997 - 3 Ws 232/97 - jeweils bei juris; Beschluss vom 18. Februar 1993 - 3 Ws 22/93 -).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 5 Ss 198/08

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform für einen Strafantrag;

    Das Strafprozessrecht verlangt nach der herrschenden Auffassung zur Einhaltung der Schriftform in der Regel keine Unterschrift (BVerfG NJW 2002, 3534, 3535; BGH NStZ 2002, 558; OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566; OLG Hamm NJW 1986, 734; LR/Erb [26. Aufl.] § 158 StPO Rn. 31b; SK/Wohlers § 158 StPO Rn. 52).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Bleiben Zweifel, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, NJW 1986, 734; BayObLG, NJW 1970, 875; OLG Hamburg, NJW 1969, 945; Karlsruher Kommentar/Schikora/Schimansky, StPO , 2. Aufl., § 467 Rdn. 10).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Zu fordern ist dabei nicht die nur nach geständiger Einlassung oder sonst vollständig durchgeführter Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung zu erwartende sichere Annahme, dass der Angeklagte bei hinweg gedachtem Verfahrenshindernis wegen Schuldspruchreife zu verurteilen gewesen wäre (KG NJW 94, 600; Düsseldorf OLG ST Nr. 9; Hamm NJW 1986, 734).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

    Ein fakultativer Ausschluß der Auslagenerstattung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG kommt nämlich, ebenso wie ein solcher Ausschluß gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO (dazu OLG Zweibrücken, a.a.O.), ausschließlich dann in Betracht, wenn im Falle der Einstellung bzw. Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allein dieses Verfahrenshindernis die Verurteilung hindert, mithin auf dem Wege bis zur Feststellung des Verfahrenshindernisses bereits die strafrechtliche Schuld bis zur Schuldspruchreife gerichtlich geklärt worden ist (OLG Hamm, NJW 1986, 734 f; OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Köln, NStE Nr. 7 zu § 467 StPO: erforderlich sei regelmäßig ein unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten in unbedenklicher Weise zustandegekommenes Geständnis; Kammergericht, NStE Nr. 11 und NJW 94/600 zu § 467 StPO; LG Berlin, NJW 1993, 2545; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 3. Aufl., § 6 StrEG Rdnr. 30 a, Schimansky in KK, 3. Aufl. RN 10 a zu § 467 StPO).

    Diese Voraussetzung ist aber nur dann gegeben, wenn die Schuld des Angeschuldigten bereits gerichtlich festgestellt ist (OLG Hamm NJW 1986, 734 f), zumindest aber ein prozessual ordnungsgemäß zustandegekommenes, glaubhaftes Geständnis vorliegt (OLG Köln, a.a.O.), da anderenfalls auch die mangelnde Schuldfeststellung einer Verurteilung entgegenstehen könnte (OLG Hamm, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Bleiben Zweifel, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, NJW 1986, 734; BayObLG, NJW 1970, 875; OLG Hamburg, NJW 1969, 945; Schikora/Schimansky in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 2. Aufl., § 467 Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

    Nach dieser Auffassung muss bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeschuldigten auszugehen sein; bleiben Zweifel an der Schuld des Angeschuldigten, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, 3. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 127; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NJW 1986, 734; KG, NJW 1994, 600 = NStE Nr. 11 zu § 467 StPO; OLG Köln, NStE Nr. 7 zu § 467 StPO; OLG München, NStE Nr. 2 zu § 467 StPO; OLG Zweibrücken, NStE Nr. 1 zu § 467 StPO; BayObLG, …
  • BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97

    Schriftlichkeit des Strafantrags bei Niederschrift von Tonaufzeichnung des

    Der von der Polizei schriftlich niedergelegte, zuvor vor demselben Polizeibeamten vom Antragsteller selbst auf Tonträger wortgleich gesprochene Strafantrag entspricht deshalb dem Schriftlichkeitserfordernis des § 158 Abs. 2 StPO (OLG Hamm NJW 1986, 734 und MDR 1990, 847 ; Riegel NJW 1973, 495 f.; KK-Wache StPO 3. Aufl. § 158 Rn. 45; LR/Meyer-Goßner StPO 23. Aufl. § 158 Rn. 30; LR/Rieß StPO 24. Aufl. § 158 Rn. 30; LK/Jähnke StGB 11. Aufl. § 77 Rn. 11; ebenso wohl auch KMR-Müller StPO 2. Erg.
  • LG Düsseldorf, 25.05.2009 - 61 Qs 51/09

    Straf- und Bußgeldverfahren - Einstellung wegen Verfolgungshindernisses: Diese

  • OLG Koblenz, 06.08.2020 - 4 Ws 382/20

    Sichtkontrolle von Briefen in der Haftanstalt Keine Verletzung der

  • BayObLG, 21.07.1993 - 2St RR 91/93
  • BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
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